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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ecom Excellence, Zur alten Wiese 14, 51702 Bergneustadt
§ 1 Anwendungsbereich ‍ (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ecom Excellence erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Ecom Excellence mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. ‍ (2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Ecom Excellence ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Ecom Excellence auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. ‍ § 2 Leistungen von Ecom Excellence / Mitwirkung des Kunden ‍ (1) Ecom Excellence erbringt für Unternehmer individuelle und standardisierte Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Onlinemarketings, insbesondere in Bezug auf Strategien rund um das Thema D2C eCommerce. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Ecom Excellence dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. ‍ (2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Ecom Excellence, bleibt der Vergütungsanspruch von Ecom Excellence unberührt. ‍ (3) In Bezug auf die von Ecom Excellence zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Ecom Excellence in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. ‍ (4) Ecom Excellence ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen. ‍ (5) Drittanbieter wie Google, Facebook, Instagram und LinkedIn sind jederzeit berechtigt, von Ecom Excellence für den Kunden geschaltete Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen auszusetzen / zu sperren. Ecom Excellence ist für ein solches Vorgehen von Drittanbietern gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Ecom Excellence gegenüber bleibt in diesen Fällen unberührt. ‍ (6) Sofern für die Schaltung von Werbekampagnen durch Ecom Excellence Kosten gegenüber dem Drittanbieter anfallen, werden diese ausschließlich vom Kunden getragen. Eine Inkludierung in die Vergütung von Ecom Excellence gilt im Zweifel als nicht vereinbart. ‍ § 3 Zustandekommen von Verträgen ‍ (1) Der Vertragsschluss zwischen Ecom Excellence und dem Kunden kann fernmündlich oder in Schrift- und Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Ecom Excellence nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet. ‍ (2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Ecom Excellence eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist. ‍ § 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen ‍ (1) Die Preise, die von Ecom Excellence angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird. ‍ (2) Die Bezahlung der Leistungen von Ecom Excellence erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Ecom Excellence ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Ecom Excellence ist anders lautend. Eine Ecom Excellence erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. ‍ (3) Sofern bei fernmündlichen bezw Onlinevertragsabsschlüssen mit Ecom Excellence SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Ecom Excellence über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen. ‍ (4) Ecom Excellence stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). ‍ (5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Ecom Excellence zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. ‍ (6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. ‍ § 5 Kündigung, Laufzeit ‍ (1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt. ‍ (2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen. ‍ (3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. ‍ (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt. ‍ § 6 Verzug / außerordentliche Kündigung ‍ (1) Fristen für die Leistungserbringung durch Ecom Excellence beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Ecom Excellence eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Ecom Excellence vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. ‍ (2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Ecom Excellence sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. ‍ (3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Ecom Excellence in Verzug, ist Ecom Excellence berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Ecom Excellence wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. ‍ § 7 Erfüllung ‍ (1) Ecom Excellence wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Ecom Excellence ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen. ‍ (2) Dem Kunden ist bewusst, dass Ecom Excellence bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Ecom Excellence innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. ‍ (3) Ist Ecom Excellence gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Ecom Excellence unberührt. ‍ § 8 Verhalten und Rücksichtnahme ‍ Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. ‍ § 9 Schutzrechte Dritter ‍ Der Kunde gewährleistet, dass Ecom Excellence überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Ecom Excellence insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei. ‍ § 10 Nutzungsrechte ‍ (1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Ecom Excellence erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von NF für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. ‍ (2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Ecom Excellence nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. ‍ (3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Ecom Excellence über. ‍ (4) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. ‍ § 11 Haftung ‍ (1) Ecom Excellence haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ecom Excellence nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. ‍ (2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Ecom Excellence nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie. ‍ § 12 Datenschutz und Datensicherheit ‍ 1) Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. Dies gilt für den Kunden insbesondere bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Ecom Excellence. ‍ (2) Soweit Ecom Excellence im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO. Ecom Excellence stellt hierfür ein Muster als Anlage zu diesem Vertrag bereit. Eine gesonderte Vergütung fällt hierfür nicht an. ‍ (3) Im Übrigen verarbeiten die Parteien personenbezogene Daten jeweils als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. ‍ ‍ § 13 Schlussbestimmungen ‍ (1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Ecom Excellence maßgebend. ‍ (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Ecom Excellence (derzeit Bergneustadt). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Ecom Excellence ist Bergneustadt. AGB Stand: 13.10.2026 © Vervielfältigung verboten